Gefunden beim Pokerverein Laufen e.V.
Mittlerweile hat sich das Pokerspiel in Deutschland etabliert, und es ist nichts "Anrüchiges" mehr dabei. Auch durch das Internet hat der Boom einen enormen Höchststand erreicht. Doch nicht alles was
Spaß macht, ist auch unbedingt erlaubt. Deshalb bieten wir hier eine grobe - freibleibende - Übersicht, was erlaubt - aber auch verboten ist.
Grundsätzlich gilt: Wer Poker spielt, muss in Deutschland Volljährig sein.
Nachfolgend finden Sie Spielmöglichkeiten, die rechtlich einwandfrei sind:
- Pokern zu Hause mit Freunden und Bekannten just for fun ohne Geldeinsatz
- Pokern im Spielkasino
- Online pokern ohne Einsatz von realem Geld
- Regionale öffentliche, geregelte, nicht gewerbsmäßige Pokerturniere mit gesponsorten Sachpreisen
- Öffentliches Pokerspielen mit Gleichgesinnten z.B. in Gaststätten ohne Geldeinsätze
Die nachfolgenden Spielmöglichkeiten werden derzeit noch unterschiedlich beurteilt und stellen eine Grauzone dar:
- Online-Poker in internationalen Pokerräumen um echtes Geld (Serverstandort ist nicht Deutschland)
- Pokerturniere, bei denen Gewinn-Gutscheine beim Wirt auch gegen Geld getauscht werden können
- Öffentliches pokern in Gaststätten um echtes Geld bei geringen Einsätzen (”Kleingeld”)
- Pokern zu Hause mit Freunden und Bekannten um geringe Geldeinsätze (”Kleingeld”)
Nachfolgende Pokervarianten sind in Deutschland verboten:
- Pokern zu Hause mit Freunden und Bekannten um hohe Geldeinsätze
- Pokern in Pokerclubs um Geldeinsätze (sogenanntes "Cashgame")
- Öffentliches Poker in Kneipen und Gaststätten um hohe Geldeinsätze
- Regionale öffentliche Pokerturniere um Sachpreise, die gegen § 33 der Gewerbeordnung verstoßen
- Öffentliche Pokerturniere mit Geldpreisen (Ausnahme: Offizielle Spielbanken und Spielcasinos)
- Pokern über Internet-Online-Pokerräume mit Server in Deutschland um echtes Geld (Real Money)
In einer schriftlichen Anfrage des 1. Pokerclubs Lauf e.V. beim Landratsamt Nürnberg Land vom 04.02.2009 wurde eine Stellungnahme zu verschiedenen Fragen erbeten.
Aus der Antwort vom 05.02.2009 lässt sich unter Berufung auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21.01.2008 folgende Reglementierung herleiten:
· Cashgames öffentlich oder vereinsintern sind verboten (§ 3 Abs. 2 Glücksspielsstaatsvertrag) mit Ausnahme von Spielbanken
· Die einzige zulässige öffentliche Spielform ist ein Turnier
· Eine Ausschüttung des Buy-In in Bar ist grundsätzlich egal in welcher Höhe verboten
· Eine Ausschüttung durch einen Verein gekaufter Sachpreise ist verboten
· Eine Ausschüttung gesponsorter Sachpreise ist erlaubt
· Ein Unkostenbeitrag darf nur erhoben werden um entstehende Kosten wie z. Bsp. Personal, Miete, etc. zu decken. Hier ist eine Begrenzung von maximal 15,- € pro Spieler erlaubt und muss für das ganze
Turnier-Spiel gelten
· Rebuy´s bei Turnieren sind verboten
Aus diesen teilweise wiedergegebenen Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie der Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land lässt sich klar erkennen, das die Einstufung des
Kartenspiels Poker derzeit als Glücksspiel zu werten ist.
Man sollte wissen, das das Pokerspiel nicht wie Skat, Backgammon, Schach, Schafkopf oder ähnliche Spiele in Deutschland als Strategiespiel gilt, sondern unter das Glücksspielrecht fällt, und daher
von den Bundesländern unterschiedlich reglementiert wird.
Die Ansicht unserer österreichischen Nachbarn ist hier liberaler, da dort Poker mit einem überwiegenden Stategiefaktor eingeschätzt wird und der Unternehmenssteuer unterliegt. Und in der Schweiz
werden sogar unbürokratisch Lizenzen für private Pokerveranstalter vergeben.
Ziel des 1. Pokerclubs Lauf e.V. ist es, erfolgreich gespieltes Poker als Strategiespiel zu etablieren, welches mit Überlegung, Taktik, Strategie und mathematischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen
gespielt wird.
Und ein bisserl Glück ist bei jedem Spiel auch erwünscht.